AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Elisabeth Lotz und der Leistungsempfängerin

 

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Elisabeth Lotz und der Leistungsempfängerin.

 

Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

 

Umfang der Leistungen

         (1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

 

         (2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Hebamme gemeldet ist.

 

         (3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen, der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

 

Terminverlegung:

(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.

(2) Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht zeitnah neu vergeben werden.

(3) Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Versicherte verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Versicherten nicht wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht anzutreffen war, kann das Betreuungs-/ Behandlungsverhältnis seitens der Hebamme per schriftlicher Information aufgelöst werden.

 

 

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Die Hebamme gewährleistet Werktags und am Wochenende, während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 0163-7010488 eine telefonische Erreichbarkeit, per Nachrichten auf dem Anrufbeantworter / der Mailbox, die in zumutbaren Zeitabständen von der Hebamme abgehört und beantwortet werden.

(2) Bei Fragen oder Terminverschiebung jederzeit per Mail oder SMS:

elisabeth.lotz@hebammenstube.de 

0163-7010488

 

 

Vertretungsregelung

(1) Eine Hebammenvertretung im Falle von ungeplanter Abwesenheit (Krankheit) der Hebamme, kann nicht zu jedem Zeitpunkt gewährt werden. In dieser Zeit wendet sich die Leistungsempfängerin an ihre Gynäkolog*innen oder Kinderärzt*innen oder an das nächstgelegene Krankenhaus:

Universitätsklinik Hamburg Eppendorf

-Kreißsaal-

Martinistr. 52, 20251 Hamburg

Tel.: 040 7410 – 20321

Hauptgebäude O10, 5. OG (grüner Fahrstuhl, Richtung Kreißsaal)

 

Notaufnahme Kinder-UKE

Gebäude O47

Tel.: 040 - 7410 - 0

 

Zentrale Notaufnahme

0 - 24 Uhr, Hauptgebäude O10

Tel.: 040 - 7410 - 0

 

In dringenden Notfällen wird die 112 kontaktiert.

 

 

 

Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

 

Bestimmte Laboruntersuchungen

Akupunktur

Bestimmte Kurse

Tapen

Massagen

 

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen, z.B.

mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft

mehr als 20 Kontakte (persönlich oder telefonisch) bis zum 10. Lebenstag des Kindes. 

mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt

Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.

Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig darüber aufzuklären. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.

 

 

Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme Elisabeth Lotz die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-Erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme Elisabeth Lotz nach dieser AVB verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung (Wohnort der Hebamme). Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

(4) Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Rechnungserstellung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

Preise / Bezahlung

(1) Es gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise. Die Preise beinhalten gegebenenfalls Teilnehmerunterlagen. Dies betrifft folgende Kurse: Geburtsvorbereitung am Wochenende, Rückbildungsgymnastik, Säuglingsentwicklungskurse, Ganzheitliches Training für Mütter. 

(2) Bezahlung für gesetzlich Krankenversicherte

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden für die Versicherte vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kursteilnehmer:innen müssen während des Kurses auf einem Quittierungsbogen für die teilgenommenen Stunden unterschreiben. Da die Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, wird Ihnen jeder weitere Kurs als Selbstzahlerkurs in Rechnung gestellt. Diese erhalten Sie nach Buchung und vor Teilnahme des Kurses.

(3) Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für privat Versicherte

Ist die Teilnehmende Person privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnungen der einzelnen Bundesländer für den gesamten Kurs selbst. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Rechnung erhalten Sie vor Teilnahme des Kurses.

 

Bezahlung für eine Begleitperson

(1) Die Anzahl und die jeweils aktuelle Gebühr der Partner:innenstunden eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf der Internetseite der Hebamme Elisabeth Lotz. 

Wenn nicht anders im Kursangebot angegeben, ist der Geburtsvorbereitungskurs als Paar Kurs konzipiert (dies kann auch eine Freundin, der beste Freund oder andere Vertraute, die bei Ihrer Geburt dabei sein dürfen, sein). Die Kursgebühr für die Begleitperson wird Ihnen nach Buchung des Kurses privat in Rechnung gestellt. Durch die Begleitung versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist nicht möglich. Da seit einiger Zeit verschiedene Krankenkassen die Partner:innengebühr für den Geburtsvorbereitungskurs übernehmen, informieren Sie sich bitte hierüber bei Ihrer Krankenkasse.

 

(2) Stornierung Begleitperson:

Die Stornierung der teilnehmenden Begleitperson ist ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Kursstart möglich. Bis dahin fallen keine Teilnahmegebühren an. Nach 14 Tagen vor Kursstart wird die gesamte Partner:innengebühr fällig.

 

 

Bezahlung der Säuglingsentwicklungskurse und ganzheitlichem Training für Mütter

(1) Sie erhalten bei der online-Anmeldung eine Zahlungsaufforderung über die anfallende Kursgebühr, welche Sie aktuell der Internetseite entnehmen. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Sollte die Zahlung in dieser Zeit nicht erfolgen, behält sich die Hebamme vor, den Vertrag zu kündigen und den Kursplatz einer weiteren Interessentin zur Verfügung zu stellen.

 

Säuglingsentwicklungskurse und ganzheitliches Training für Mütter

(1) Die Aufsichtspflicht für das teilnehmende Kind obliegt der das Kind begleitenden erwachsenen Person (Kursteilnehmer:in), aber unter keinen Umständen der Kursleitung. Bitte benachrichtigen Sie die Kursleitung über relevante Erkrankungen Ihres Kindes. Dies betrifft auch den Bereich der Allergien, da mit vielen verschiedenen Materialien gearbeitet wird. Hat Ihr Kind Fieber, eine ansteckende Krankheit oder Pilz im Mund oder Windelbereich, dürfen Sie nicht am Kurs teilnehmen. Eine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr ist nicht möglich.

 

Haftung

(1) Bei Einschränkungen oder gesundheitlichen Beschwerden sind diese der Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für verursachte Schäden, es sei denn diese sind von ihr unter Vorsatz verursacht worden. Die Teilnehmer:innen sind während des Aufenthaltes in den von der Hebamme angemieteten Räume für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Bei Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen sowie Geld übernimmt die Hebamme keine Haftung. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich und ihr Kind/ihre Kinder.

 

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

(1) Verbraucher:innen steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir 

Hebamme Elisabeth Lotz, Otto-Schumann-Str. 11, 22926 Ahrensburg; Elisabeth.lotz@hebammenstube.de; www.hebammenstube.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.